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Lohnfortzahlungsbetrug

Als einer der führenden Detekteien belegen wir die hohe Qualität unserer Dienstleistung durch die Zertifizierung nach DIN EN 9001:2015, durch die Auszeichnung vom Bund Internationaler Detektive e.V. (BID fachzertifiziert) und unserer eigenen Nachwuchsförderung als IHK anerkannter Ausbildungsbetrieb.

Sehen Sie rot, wenn Ihre Mitarbeiter blau machen?

Arbeitnehmer haben in Deutschland glücklicherweise eine Vielzahl verbriefter Rechte. Beispielsweise die befristete Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Diese Leistungen sichern die vollständige Genesung und die Wiederherstellung der Arbeitskraft der Betroffenen. Doch auch der Arbeitgeber hat natürlich das Recht, die Angaben des krankgeschriebenen Mitarbeiters bei einem begründeten Verdacht zu überprüfen. Ihm entsteht schließlich eine doppelte Belastung durch die entgangene Produktivität trotz fortlaufender Überweisung der Bezüge.

Nun gibt es zwar auch abstruse Fälle, in denen die Personalverantwortlichen durch ein völlig unbekümmertes Verhalten der betroffenen Mitarbeiter den Lohnfortzahlungsbetrug rasch aufdecken konnten. Diese betrachten eine mehrwöchige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung fröhlich als gelben Urlaubsschein und beenden ihre Karriere durch sonnige Postkartengrüße an ihre Kollegen.

Leider sind die meisten Verdachtsfälle nicht so eindeutig die Hinzuziehung einer erfahrenen Wirtschaftsdetektei zur Aufdeckung von Krankfeierei oder eventueller Verschärfung des Tatbestands Lohnfortzahlungsbetrug durch gleichzeitige Schwarzarbeit ist dann unumgänglich. Spricht es sich in der Belegschaft hinter vorgehaltener Hand herum, dass relativ einfach und ungestraft der vereinbarte Jahresurlaub verdoppelt werden kann, drohen dem Unternehmen empfindliche Verluste und ein Autoritätsdefizit des Führungspersonals. Da sich A & B Detektive seit vielen Jahren mit diesen Delikten beschäftigen, kennen wir sehr genau die üblichen Kniffe und auch die raffinierten Tricks des fortgeschrittenen Blaumachens.

Die Beweiskette zur Veranlassung von Abmahnungen oder Kündigungen muss völlig wasserdicht und unangreifbar sein, da sich die Unverfrorenheit der Täterinnen und Täter in diesen Betrugsfällen auch häufig im sturen Festhalten an nachweisbaren unwahren Behauptungen manifestiert. Die Erfolgsbilanz der A & B Detektei in der Aufdeckung von Lohnfortzahlungsbetrug kann sich unter diesen Umständen wirklich sehen lassen. Mehr als 94 Prozent der uns übertragenen Fälle konnten wir lückenlos und vollständig gerichtsverwertbar aufklären. Schützen Sie sich vor finanziellen Verlusten und endlosen Auseinandersetzungen und nehmen Sie so früh wie möglich mit der A & B Detektei Kontakt auf, wenn sich bereits nur geringfügige Verdachtsmomente ergeben. Sie verschaffen sich und auch Ihren Mitarbeitern schnell wieder Klarheit und vermeiden eine gefährliche Eintrübung des Betriebsklimas.